Lang-Lkw: Nach Zulassung Streit um XXL-Auflieger

Offenbar Uneinigkeit zwischen Verkehrsministerium und Umweltministerium, das die Zulassung für nicht zulässig hält. Vor allem Ausweitung für die XXL-Auflieger mit 1,3 Meter mehr Länge erregt Anstoß.

Klare Vorteile: Für Hersteller und Gewerbe liegen die Vorteile der Stretch-Sattelauflieger auf der Hand, wie sie etwa bei Kögel auf der vergangenen IAA angeführt wurden. | Foto: Kögel
Klare Vorteile: Für Hersteller und Gewerbe liegen die Vorteile der Stretch-Sattelauflieger auf der Hand, wie sie etwa bei Kögel auf der vergangenen IAA angeführt wurden. | Foto: Kögel
Johannes Reichel

Nach dem Start der bundesweiten Zulassung von Lang-Lkw zum Beginn des Jahres durch das Bundesverkehrsministerium, zeichnet sich offenbar Streit darüber in der Großen Koalition ab. So widersprach Umweltstaatssekretät Jochen Flasbarth der Darstellung des Verkehrsministeriums, es herrsche nur noch in einem Detail der entsprechenden Verordnung Uneinigkeit zwischen den Häusern. Flasbarth äußerte in einem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, dass die Verordnung ohne Einigkeit nicht erlassen werden könne und es in einer "ganz zentralen Regelung kein Einverständnis" gebe. Mitte Dezember war ein Gespräch zwischen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ergebnislos geblieben. Dabei handle es sich um den Punkt der "überlangen Sattelzüge" mit 1,3 Meter längeren Sattelaufliegern, die mit der jetzt in Kraft getretenen Verordnung ebenfalls zulässig wären. Sie sollen in einem erweiterten Feldversuch über sieben Jahre erprobt werden, allerdings nicht nur auf bestimmten Strecken, sondern überall. Das Umweltministerium sieht den Einsatz dieser Fahrzeuge noch nicht als hinreichend erforscht an. Man schlägt ein Jahr verlängerte Testphase vor und ist auch skeptisch, ob die XXL-Sattelzüge EU-zulassungsfähig wären. Während das Verkehrsministerium die Verordnung als in Kraft befindlich betrachtet, widerspricht das Umweltministerium und weist die "politische und rechtliche Verantwortung" an das Haus Dobrindt.