LastMileTram: Ökonomische und ökologische Vorteile aufs Gleis gesetzt

Von der Straße auf die Schiene: Die Simulation einer Lastentram für den urbanen Transport von Gütern in Kombination mit Lastenrädern der Frankfurt UAS im Projekt „LastMileTram III“ fand mittels digitalem Zwilling statt, ergab ökonomische und ökologische Vorteile und erörterte auch die Rechtsverträglichkeit.

Bringt ökonomische und ökologische Vorteile: Die Lastentram wurde mittels digitalem Zwilling erprobt. | Foto: FUAS
Bringt ökonomische und ökologische Vorteile: Die Lastentram wurde mittels digitalem Zwilling erprobt. | Foto: FUAS
Johannes Reichel

Um die Feinstaubbelastung und den CO2-Ausstoß in Städten zu reduzieren und gleichzeitig dem massiven, nicht zuletzt pandemiebedingten Anstieg des Pakettransports gerecht zu werden, hat das Research Lab for Urban Transport (ReLUT) der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) das Konzept der „LastMileTram“ in Frankfurt am Main erforscht. Die „LastMileTram“ verfolgt den Ansatz, den Pakettransport von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Hierzu sollen freie Kapazitäten der städtischen Straßenbahnen genutzt und mit der Belieferung durch Lastenräder kombiniert und so CO2 reduziert und sowohl Lärmemissionen als auch Luftverschmutzung vorgebeugt werden.

Digitaler Zwilling spart Zeit und Kosten

Das Forschungsprojekt „LastMileTram III“ befasste sich konkret mit der Simulation eines großflächigen Einsatzes einer Lastentram für den urbanen Transport von Gütern. Die in dem vorangegangenen Projekt erlangten Ergebnisse wurden simuliert, um Auswirkungen des geplanten Zustellprozesses auf das urbane Logistiksystem identifizieren zu können. Das ReLUT wandte den Weg des digitalen Zwillings, der Simulation, an, weil weitere reale Versuche in diesem Ausmaß zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu finanzieren gewesen wären und die Fragestellungen auch gut mittels Zwilling erörtert werden konnten, so die Verantwortlichen.

Auch eine juristische Analyse wurde erstellt

Daneben wurde eine juristische Analyse erstellt, die die Rechtsverträglichkeit der „LastMileTram“ zum Gegenstand hatte. Rechtliche Rahmenbedingen wurden mitgedacht und mögliche Hürden dargelegt sowie Vorschläge zur Änderung der Gesetzeslage gemacht. Gefördert wurde das Projekt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Zurzeit findet die Paketbelieferung auf der letzten Meile in deutschen Städten in erster Linie durch Kraftfahrzeuge statt, erläutern die Macher zum Hingergrund. Dieses einstufige Verkehrskonzept soll durch das dreistufige Konzept der „LastMileTram“ abgelöst werden. Pakete werden mit dem Lkw nicht direkt zum Adressaten in der Innenstadt, sondern zu einer Haltestelle in Stadtrandlage transportiert. Nachdem die Straßenbahn mit Sendungen beladen wurde, fährt sie zu einer innerstädtischen Haltestelle. Dort übernehmen Lastenradfahrer/-innen die Sendungen und stellen sie den Empfängern zu.

„Die Simulationsergebnisse zeigen auf, dass in diesem dreistufigen Prozess gegenüber der herkömmlichen einstufigen Belieferung vom Depot des Paketdienstleisters bis zum Endkunden sowohl ökonomische wie auch ökologische Vorteile erzielt werden können“, erklärt Prof. Dr. Kai-Oliver Schocke, Professor für Logistik und Produktionsmanagement.

Erste Meile mit großen Lkw, letzte Meile per Lastenrad

Die ökonomischen Vorteile beruhen darauf, dass für die erste Teilstrecke vom Depot zur Straßenbahnendhaltestelle große und somit effiziente Lkw eingesetzt werden können. Auf Teilstrecke drei, von der Zielstraßenbahnhaltestelle bis zum Endkunden, werden große Lastenräder mit einem mindestens europaletengroßen Wechselcontainer eingesetzt. Da das Lastenrad direkt vor die Haustür des Empfängers fahren könne, steige die Effizienz auch hier stark an. In Summe ist diese Lösung in ausgewählten Stadtteiltypen wirtschaftlicher als die herkömmliche Belieferung. Für Frankfurt wären dies die Innenstadt sowie die sogenannten Mischgebiete von Sachsenhausen über Bornheim und das Nordend bis Bockenheim. Aufgrund des Elektroantriebs auf allen Teilstrecken können bei Verwendung von „grünem“ Strom auch erhebliche CO2-Einsparungen erzielt werden.

Mehrmonatiger Realversuch geplant

In einem neuen, sich gerade in Beantragung befindlichen Projekt wird voraussichtlich ab April 2023 in Frankfurt ein mehrmonatiger Realversuch mit einer umgebauten Güterstraßenbahn sowie mehreren ONO- Lastenrädern gestartet werden. Hierbei wird über einen längeren Zeitraum die komplette Lieferkette – vom KEP-Depot zur Tram-Endhaltestelle, zur Tram-Schleife und zum Endkunden – praktisch erprobt und die Simulationsergebnisse in der Realität überprüft.

Neuerscheinung zur Rechtsverträglichkeit der „LastMileTram“

Im Zuge des Forschungsprojekts „LastMileTram“ ist eine Publikation entstanden, die das Thema der nachhaltigen Logistik aus juristischer Perspektive beleuchtet.

„Eine nachhaltige Gestaltung der Logistik soll dazu beitragen, die energie- und klimapolitischen Zielvorgaben der Bundesregierung zu erreichen. Bislang wurde eine Vielzahl an nachhaltigen Transportlösungen entwickelt, ohne aber die rechtlichen Rahmenbedingungen mitzudenken“, erklärt Prof. Dr. Domenik Wendt, Professor für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht und Europarecht.

Im Rahmen des Projekts wurden zahlreiche rechtliche Herausforderungen der „Güterstraßenbahn“ identifiziert. Beispielsweise stellte sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Geschäftstätigkeit von Verkehrsgesellschaften auf den Gütertransport in Straßenbahnen ausgeweitet werden darf. Ein anderes Problem lag darin, welche Sicherheitsvorschriften für eine Gütertram gelten würden.

Die rechtliche Analyse umfasste sowohl europarechtliche als auch nationale öffentlich-rechtliche Aspekte. Zudem wurden die zivilrechtlichen Haftungsverhältnisse begutachtet. Darüber hinaus wurden Anregungen zur Reformierung der Gesetzeslage erörtert, u.a. zur europäischen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und zur Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab).

"Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass die Umsetzung der ,LastMileTram‘ aktuell nur unter einigen Voraussetzungen möglich wäre. Viele Einschätzungen hängen hierbei vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine entscheidende Voraussetzung wären beispielsweise Ausnahmegenehmigungen. Es liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Behörde, ob eine Ausnahmegenehmigung tatsächlich erteilt wird", erklärt Wendt weiter.

Ein Anspruch darauf bestehe derzeit nicht. Dementsprechend könnte es in der Genehmigungspraxis regionale Unterschiede geben. Die Analyse diene dennoch als Anhaltspunkt für die rechtswissenschaftliche Forschung in weiteren Konzepten zur nachhaltigen Logistik. Das Buch gebe somit auch Anregungen für vergleichbare Forschungsprojekte, wirbt Wendt. Neben Leserschaft aus dem Bereich der Wissenschaft könnten auch Vertreter/-innen aus Wirtschaft und Politik, Dienstleister aus dem Logistikbereich, Verkehr- und Städteplaner/-innen sowie Vertreter/-innen aus dem Verkehrswesen von den Ergebnissen profitieren und Orientierung erhalten.