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Lieferkettengesetz: Wenige KMU überblicken die gesamte Supply Chain

Laut einer Umfrage von YouGov gehen viele Leiter kleinerer Unternehmen von einer umfassenderen Compliance mit Sorgfaltspflichten aus, als tatsächlich besteht.

Das deutsche Lieferkettensorgfalstpflichtengesetz tritt zum 1. Januar 2023 sukzessive in Kraft. (Symbolbild: TheVisualsYouNeed / AdobeStock)
Das deutsche Lieferkettensorgfalstpflichtengesetz tritt zum 1. Januar 2023 sukzessive in Kraft. (Symbolbild: TheVisualsYouNeed / AdobeStock)
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Johannes Reichel
(erschienen bei LOGISTIK HEUTE von Therese Meitinger)

Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Im Rahmen der öffentlichkeitswirksamen Debatte um sozial verantwortliche, nachhaltige Lieferketten kommt Transparenz entlang der Supply Chain ein gesteigerter Stellenwert zu. Inwieweit das auch kleineren Unternehmen bewusst ist, untersucht eine Umfrage mit YouGov im Auftrag von Lawpilots, einem Berliner E-Learning Anbieter für rechtlich-regulatorische Themen. Denn auch ohne gesetzliche Verpflichtung könnte die Reputation der Unternehmen von deren ESG-Performance abhängen. Freiwillige Compliance mit Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz könne hingegen einen Wettbewerbsvorteil für KMU bedeuten, argumentiert Lawpilots in einer Pressemitteilung vom 20. Dezember.

Menschenrechtsbeauftragte fehlen oft

Die im November durchgeführte Umfrage von YouGov unter 520 deutschen Entscheidern und Mitarbeitern von Unternehmen mit bis zu 1.000 Angestellten kommt zu diesem Ergebnis: Eine deutliche Mehrheit geht von einer viel weitreichenderen Prüfung der Lieferkette im eigenen Unternehmen aus, als sie tatsächlich gegeben ist. So sind nach den Studienangaben 55 Prozent überzeugt davon, dass ihr Unternehmen bereits alle Sorgfaltspflichten erfüllt. Bei genauerem Nachfragen zeige sich jedoch, dass nur 21 Prozent ihre komplette Lieferkette überblicken und in 54 Prozent der Unternehmen keine Menschenrechtsbeauftragte existiert, heißt es vonseiten Lawpilots.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Pelz, Experte für Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, sieht hier erhebliches Verbesserungspotenzial:

„Auch wenn verpflichtete Unternehmen noch nicht unmittelbar vom zuständigen Bundesamt überprüft werden, sollten sie sich mit ihren Lieferketten auseinandersetzen. Für einen Gesichtsverlust am Markt braucht es keine Verurteilung – die Verantwortung für die Verletzung von Menschenrechten genügt vollkommen, um ein Unternehmen ins Abseits zu stellen.”

Aktuell können die Lieferketten der Erhebung zufolge nur auf den Webseiten von 24 Prozent der befragten Unternehmen transparent nachvollzogen werden – perspektivisch ist aber zu erwarten, dass dies mehr Kunden nachfragen. Unternehmen, die bereits proaktiv tätig würden, seien also im Vorteil, so die Mitteilung. Für die verantwortlichen Entscheider sei es daher essenziell, über alle Entwicklungen, Gesetzesgrundlagen und Pflichten auf dem Laufenden zu sein.

Philipp von Bülow, CEO von Lawpilots, sagt dazu:

„Nur wer genau Bescheid weiß, kann die Strukturen im eigenen Unternehmen anpassen, um Verletzungen zu vermeiden und stattdessen Potenziale des Lieferkettengesetzes zu nutzen.”

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