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Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen beschlossen.
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Redaktion (allg.)
Das Gesetz sieht die Ausdehnung der Lkw-Maut auf mindestens vierstreifige Bundesstraßen in der Baulast des Bundes mit Anbindung an eine Autobahn vor. „Mit der Ausdehnung der Lkw-Maut auf mindestens vierstreifige Bundesstraßen und dem Einstieg in einen Finanzierungskreislauf Straße wird die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung gestärkt. Hiervon profitieren Bund und Länder und ganz besonders auch die Nutzer“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Andreas Scheuer Als Voraussetzungen für eine Bemautung von Bundesstraßen sind folgende Kriterien festgelegt: Die Strecken müssen sich in der Baulast des Bundes befinden und mindestens vierstreifig sein, mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Sie müssen eine unmittelbare Anbindung an eine Bundesautobahn sowie ein Mindestlänge von vier Kilometern haben. Auch eine durchgehende bauliche Richtungstrennung (Mittelstreifen) ist erforderlich. Es wird keine Bemautung innerorts geben. Mit dieser Definition wurde auch den Wünschen der Bundesländer Rechnung getragen, die Mautausweichverkehre befürchten. Das Bundesverkehrsministerium wird jedoch von Anfang an die Entwicklung der Verkehre mit großer Aufmerksamkeit verfolgen und wie auch schon bei zwei früheren Untersuchungen dem Deutschen Bundestag berichten. „Unsere Bundesstraßen haben vielfach ein Ausbauniveau erreicht, das dem von Bundesautobahnen nahe kommt. Daher ist es nur konsequent, diesen Schritt jetzt zu gehen. Dabei erweitern wir nur das mautpflichtige Straßennetz. Alle anderen Merkmale, wie Mautsätze und Bemautung nur von Lkw ab 12 Tonnen bleiben unverändert. Es findet also keine Mauterhöhung statt“, so Scheuer weiter. Die Grundlage für die Bemautung von vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen werde bis Juli 2011, nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat und der Verkündung im Bundesgesetzblatt, geschaffen. (swe)
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