Lkw-Maut: Die Fahrleistungen steigen weiter

Statistik erreicht den höchsten Wert seit 2005. Anteil der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge erneut leicht rückläufig, mittel- und osteuropäische Lkw legen zu.
Legen weiter zu: Die Fahrleistungen von Lkw über 7,5 Tonnen erreichen einen neuen Höchstwert. Vor allem Lkw aus Mittel- und Osteuropa steigern weiter ihren Anteil. | Foto: Toll Collect
Legen weiter zu: Die Fahrleistungen von Lkw über 7,5 Tonnen erreichen einen neuen Höchstwert. Vor allem Lkw aus Mittel- und Osteuropa steigern weiter ihren Anteil. | Foto: Toll Collect
Christine Harttmann

Im ersten Halbjahr 2018 sind die Mautpflichtigen Fahrleistungen der Lkw ab 7,5 Tonnen um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Etwa 17,2 Milliarden kostenpflichtige Kilometer legten die Lkw zurück. Das geht aus der aktuell vom Bundesamts für Güterverkehr (BAG) vorgelegten Mautstatistik hervor, die damit den höchsten Wert seit 2005 verzeichnete. Der Anteil der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ging auf den mautpflichtigen Strecken erneut leicht zurück – von 57,3 Prozent auf 55,8 Prozent. Demgegenüber steigt der Marktanteil der Osteuropäischen Unternehmen. Ganz vorne unter den Gebietsfremden Fahrzeugen bleibt weiterhin Polen. Insgesamt kamen 17,7 Prozent der Mautzahler aus dem osteuropäischen Nachbarland, das damit um mehr als zwei Prozentpunkte zulegte und seinen Vorsprung weiter ausbaute. Mit deutlichem Abstand folgen dann mit wenig Veränderung die Fahrzeuge aus der Tschechischen Republik (4,0 Prozent), Rumänien (3,7 Prozent) und den Niederlanden (2,9 Prozent).

Die streckenbezogene Mautgebühr für schwere Lkw wurde in Deutschland Zum 1. Januar 2005 eingeführt. Die Mautpflicht galt zunächst für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen grundsätzlich auf den rund 12.800 Kilometern Bundesautobahnen sowie auf rund 270 Kilometern Bundesstraßen. Ab dem 1. August 2012 und zum 1. Juli 2015 kamen jeweils weitere etwa 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen hinzu. Seit dem 1.Oktober 2015 sind zudem Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen mautpflichtig.