Mindestlohngesetz: Kritik an der Umsetzung hält an
Das Mindestlohngesetz (MiLoG), das einen flächendeckenden Stundenlohn von 8,50 Euro über alle Branchen eingeführt hat, steht weiter in der Kritik. Nun haben der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) darauf hingewiesen, dass deutsche Speditionen und Transportlogistiker durch ein auf nationale Transporte begrenztes Kontrollsystem zur Einhaltung des MiLoG nicht diskriminiert werden dürfen.
Mit der derzeitigen behördlichen Vollzugspraxis sei das umstrittene Gesetz nicht geeignet, die Zahlung des deutschen Mindestlohns auch bei gebietsfremden Unternehmen durchzusetzen. Kern der Kritik liegt in der so genannten Auftraggeberhaftung. Dabei haften Unternehmen mit teils erheblichen Bußgeldern dafür, dass die Mindestlöhne auch bei ihren Subunternehmer gezahlt werden.
Der Gesetzgeber habe damit seine Kontrollpflichten willkürlich auf einzelne Glieder in der Transportkette delegiert. Die Regelung könne aber ein behördliches Kontroll- und Meldesystem gegen Dumpinglöhne insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotage-Transporten nicht ersetzen, so die Verbände.
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