Mobilitätspaket: EU-Parlament erzielt Einigung

Mit einer Woche Verzögerung haben die Abgeordneten des Europaparlaments in Brüssel doch noch eine gemeinsame Richtung bei der geplanten Neuregelung zur Kabotage, den Lenk- und Ruhezeiten sowie den Entsendevorschriften bei Berufskraftfahrern gefunden.

Das Mobilitätspaket soll der Nomadentum der Lkw-Fahrer auf den Raststätten ein Ende setzen. | Foto: HUSS-Verlag
Das Mobilitätspaket soll der Nomadentum der Lkw-Fahrer auf den Raststätten ein Ende setzen. | Foto: HUSS-Verlag
Redaktion (allg.)
von Christine Harttmann, Transport

Am Donnerstag, 4. April 2019, stimmte im EU-Parlament eine Mehrheit der Abgeordneten dem ersten Mobilitätspaket zu. Es geht dabei um Vorschriften zur Kabotage, den Lenk- und Ruhezeiten sowie den Entsendevorschriften bei Berufskraftfahrern. Die Parlamentarier wollen damit bessere Arbeitsbedingungen für die Lkw-Fahrer in Europa schaffen, Wettbewerbsverzerrungen im Speditionsgewerbe entgegenwirken und gegen Briefkastenfirmen angehen. Außerdem sagt das Parlament mit der Verabschiedung des Mobilitätspakets dem Nomadentum der Fahrer auf den Parkplätzen vornehmlich am Wochenende den Kampf an.

Mit dem Mobilitätspaket soll der Zeitraum für Kabotage-Fahrten nach dem Grenzübertritt von sieben auf drei Tage verkürzt werden. Im Anschluss an jede Fahrt soll für 60 Stunden eine Kabotagesperre gelten, die der Fahrer im Heimatland verbringen muss.

Die Parlamentarier verpflichten die Unternehmen auch Unternehmen, dass sie ihre Transporte künftig so organisieren, dass die Fahrer in regelmäßigen Abständen – mindestens alle vier Wochen – zuhause sind. Zudem soll es den Fahrern verboten sein, ihre reguläre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.

Da die Unternehmen für ihre Fahrten zunehmend leichte Nutzfahrzeuge einsetzten, sollen die EU-Normen künftig auch für Transporter ab 2,4 Tonnen gelten. Der Smart-Tachographen soll bei diesen leichteren Fahrzeugen verbindlich zum Einbau und zur Nachrüstung eingeführt werden. Von den Vorschriften ausgenommen bleiben Transitverkehre und bilaterale Verkehre mit bis zu einer zusätzlichen Entladestelle je Richtung.