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Neue EU-Verordnung

Die EU-Kommission hat eine Verordnung verabschiedet, mit der Fahrzeugkäufe in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft durch eine „Konformitätsbescheinigung“ vereinfacht werden.
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Redaktion (allg.)
Die Bescheinigung gilt für alle neuen Fahrzeuge, für die ab 29. April 2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde. Wer in einem Unionsland einen Neuwagen erstehen will, braucht dieses Dokument für Verwaltungszwecke, das dem Käufer vom Kfz-Hersteller mitgeliefert wird. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und deshalb in jedem Mitgliedstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf. Durch das neue EU-Dokument kann man beispielsweise seinen in den Niederlanden oder in Schweden gekauften Lastwagen problemlos bei seiner Zulassungsstelle in der Bundesrepublik anmelden. Es enthält auch Informationen zu Umweltdaten, die für steuerliche Zwecke von immer größerer Bedeutung werden. Das Papier zum Nachweis der Übereinstimmung mit technischen EU-Normen gibt es schon seit 1993. Es wurde bisher allerdings nur in Ländern ausgestellt, in denen es national vorgeschrieben war - oder auf gesonderten Antrag des Käufers, der seinen Wagen exportieren und die Zulassungsformalitäten vereinfachen wollte. Die neue EU-Verordnung ergänzt die Richtlinie 2007/46/EG. (eva)
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