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Neue Regelung für Fahranfänger

Seit dem 1. August 2007 ist das von Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgesehene und von Bundestag und Bundesrat einvernehmlich beschlossene Alkoholverbot für junge Fahrer und Fahranfänger in Kraft.
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Redaktion (allg.)
Das Alkoholverbot gilt für all diejenigen, die noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Verstöße gegen das Verbot führen im Regelfall zu einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zu zwei Punkten im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet. Bei der Verkehrssicherheit setzt Bundesverkehrsminister Tiefensee auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol im Straßenverkehr ist oft eine der Hauptunfallursachen. Bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
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