Neue Verordnungen zu Fahrtenschreibern

Die EU setzt in den kommenden Jahren auf intelligente Tachographen, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen. Das geht aus der neuen EU-Verordnung 165/2014 über digitale Kontrollgeräte im Straßenverkehr hervor.
Tobias Schweikl
Demnach sollen digitale Tachographen künftig mit drei neuen Funktionen ausgestattet werden – einer ITS-Schnittstelle (Intelligent Transport Systems), einer DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) und einer GNSS-Integration (Global Navigation Satellite System). Die ITS-Schnittstelle übermittelt anonymisierte Daten wie etwa Restlenkzeiten, die für die Verkehrsplanung und -Steuerung sowie die Auslastung der Parkplätze wichtige Anhaltspunkte liefern können. Über die DSRC-Schnittstelle können Kontrollbeamte künftig die Daten des Tachographen per Funk auch während der Fahrt und sekundenschnell abrufen. Auffällige Fahrzeuge sollen so zielgerichteter kontrolliert werden. Und um Verstößen schneller nachgehen zu können, sieht die neue EU-Verordnung jetzt vor, digitale Tachographen mit der sogenannten GNSS-Technologie auszustatten, um die Position des Fahrzeuges bei Arbeitsbeginn, Arbeitsende und jeweils nach drei Stunden Lenkzeit zu erfassen und zu speichern. Bislang müssen digitale Tachographen nur bei Fahrtantritt und -ende das Länderkürzel speichern. Darüber hinaus müssen bereits seit dem 1. April 2014 Fahrzeugflotten, die im russischen Gebiet verkehren, mit digitalen Tachographen nach nationalen Bestimmungen ausgestattet sein. Diese müssen über ein CIPD-Modul (Cryptographic Information Protection Device), das für die Straßenkontrolle relevante Daten speichert, verfügen.