22.08.2007
Redaktion (allg.)
„Während die Bundesländer Hamburg und Bremen Sicherheit mit der vorhandenen Sicherheitsarchitektur als innerbehördliche Aufgabe ohne zusätzliche Kosten gewährleisten können, will NRW neue, mit Kosten beim Hafenbetreiber verbundene Zuständigkeiten schaffen“, kritisierte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB), Karl Michael Probst.
Nach Ansicht des BÖB gehören die Sicherheitsaufgaben zu den klassisch-hoheitlichen Aufgaben, die auch weiterhin durch die öffentliche Hand wahrzunehmen seien. Zudem würden im Falle eines konkreten Bedrohungsszenarios ohnehin die eingespielten Mechanismen staatlicher Gefahrenabwehr greifen. Der NRW-Vorschlag geht dem BÖB zufolge weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Neben der staatlichen werde eine zweite „privatisierte“ Sicherheitsarchitektur in den Häfen eingeführt. Dies verschlechtere die Position der NRW-Häfen im Standortwettbewerb signifikant.
Die EU-Hafensicherheitsrichtlinie soll zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in den Häfen dienen und sollte bundesweit bereits bis zum 15. Juni 2007 umgesetzt werden. Lediglich die Küstenländer wie Hamburg und Bremen haben ihre Richtlinien bereits verabschiedet. In Hamburg wird der hoheitliche Auftrag durch die Polizei wahrgenommen. Auch in den anderen Bundesländern werden die aus der EU-Richtlinie resultierenden Aufgaben in Gänze als ausschließlich hoheitliche Aufgaben gesehen.