NUFAM 2017: Antirutschböden zur Ladungssicherung verbessert

Der Hersteller KCN zeigt auf der Nutzfahrzeugmesse in Karlsruhe seine neuen Antirutschböden. Dank eines neuen Produktionsverfahrens soll die Oberflächenstruktur nun gleichmäßiger und langlebiger sein.
Die Antirutschböden des Herstellers KCN sollen Dank eines neuen Produktionsverfahrens nun länger halten. | Foto: KCN
Die Antirutschböden des Herstellers KCN sollen Dank eines neuen Produktionsverfahrens nun länger halten. | Foto: KCN
Tobias Schweikl

Die KCN GmbH, ein auf Kunststoff-Coating und Antirutschböden spezialisiertes Unternehmen, präsentiert im Rahmen der Nutzfahrzeugmesse NUFAM 2017 (28. September bis 1. Oktober, Karlsruhe) ihr komplettes Programm an Antirutschböden. Deren Produktionsverfahren wurde laut Unternehmensangabe verfeinert und automatisiert. Die Oberflächenstruktur soll nun gleichmäßiger und langlebiger sein, so der Hersteller. Die Antirutschböden werden mit den drei verschiedenen Oberflächen KCN-01, KCN-13 und KCN-09 gefertigt.
Der KCN-01 ist ein Antirutschboden mit „eingebautem Schalldämpfer“. Der Boden eignet sich am besten für geschlossene Laderäume. Der Gleitreibbeiwert liegt in Verbindung mit einer Holzpalette bei µ ≥ 0,7.
Die Oberfläche KCN-09 verfügt über die besten Antirutscheigenschaften der drei Varianten und eignet sich speziell für offene Pritschen. Der Gleitreibbeiwert liegt für Holzpaletten bei µ ≥ 0,8.
Spezialität der Oberfläche KCN-13 ist ihr „Gummiboden-Effekt“. Dieser Antirutschboden ist besonders für kleine Transporter und Kastenwägen geeignet, mit denen Stückgut transportiert wird. Der Gleitreibbeiwert liegt mit Holzpaletten bei µ ≥ 0,7.
Alle Antirutschböden des Herstellers werden in handelsüblichen Plattengrößen (bis 2,50 x 1,50m) gefertigt. Als Trägermaterial kommen neben Holz auch Metall oder Kunststoff zum Einsatz. Bei den Oberflächen KCN-01 und KCN-13 ist alternativ auch eine Aufbringung direkt im Fahrzeug möglich.
KCN weißt darauf hin, dass unabhängig von der gewählten Oberfläche laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bis zu 80 Prozent der Beschaffungskosten der Antirutschböden im Rahmen des De-Minimis-Programms förderfähig seien. Die Antragsfrist der Förderperiode 2017 läuft bis zum 2. Oktober 2017.
Halle 2, Stand C 203