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Nur mit festem Wohnsitz gültig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass ein ausländischer EU-Führerschein ungültig ist, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt seiner Ausstellung keinen ordentlichen Wohnsitz in dem Staat gehabt hatte.
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Redaktion (allg.)
Führerschein-Touristen haben es künftig schwerer als bisher. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden, dass ein ausländischer EU-Führerschein ungültig ist, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt seiner Ausstellung keinen ordentlichen Wohnsitz in dem Staat gehabt hatte. Voraussetzung ist allerdings, dass der ausstellende Staat den fehlenden Wohnsitz bestätigt. Geklagt hatten zwei Verkehrssündern, die mit dem ausländischen Führerschein die in Deutschland verhängte medizinisch-psychologische Untersuchung umgehen wollten. (BverwG, Az. 3 C 15.09 und 16.09) (swe) Foto: Pixelio.de/Rainer Sturm
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