Ein Paket kommt an, aber der Inhalt ist beschädigt. Womöglich ist dem Paketdienstleister ein Fehler unterlaufen - aber was, wenn die Firma sich querstellt? Dann tritt eine Behörde als Schlichter auf. Aus Ärger über verlorene oder beschädigte Pakete haben deutlich mehr Bürger ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur eingeleitet.
Im vergangenen Jahr seien 3574 Post-Schlichtungsanträge eingegangen und damit 12 Prozent mehr als 2022, teilte die Bundesnetzagentur am Freitag in Bonn mit. Es ging hauptsächlich um Pakete, aber auch um Briefe, Einschreiben und Päckchen. 80 Prozent der Fälle betrafen den Marktführer DHL, 12 Prozent Hermes und DPD vier Prozent.
Seit 2022 müssen die Paketfirmen teilnehmen. Dem Kunden entgegenkommen müssen sie zwar nicht - die Schlichtungen sind letztlich nur eine Gesprächsmöglichkeit, bevor der Sachverhalt vor Gericht landet oder der Kunde aufgibt. Die Einigungsquote lag 2023 aber immerhin bei 56 Prozent der zugelassenen Verfahren.
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