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Postgesetz: Ver.di begrüßt Vorschlag zur Gewichtsbegrenzung für Pakete

Anpassung im Postgesetz: Laut Gewerkschaft muss die Gewichtsbegrenzung für Pakete kommen, um die Zusteller zu entlasten. Ab 23 Kilo sollen dann immer zwei Personen eingesetzt werden müssen.

Schwer zu schleppen: Lieferfahrer haben es häufig im wahrsten Sinne des Wortes "nicht leicht". | Foto: DHL
Schwer zu schleppen: Lieferfahrer haben es häufig im wahrsten Sinne des Wortes "nicht leicht". | Foto: DHL
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(erschienen bei Transport von Nadine Bradl)

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) begrüßt laut Pressemitteilung ausdrücklich die kürzlich vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Anpassung des Postgesetzes, mit der eine echte Gewichtsbegrenzung für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung vorgeschrieben werden soll. Nach dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Vorschlag für eine Anpassung des Postgesetzes sollen künftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden müssen.

Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, erklärt dazu: „Pakete zustellen, ist und bleibt Schwerstarbeit, nicht nur in der Weihnachtszeit. Die Politik ist gefordert, dafür zu sorgen, dass dies nicht zu Lasten der Gesundheit derjenigen geht, die die Pakete sortieren und zu den Haushalten und Unternehmen bringen. Eine echte Gewichtsbegrenzung für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung ist dafür unabdingbar. Deshalb begrüßen wir den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts ausdrücklich. Wir fordern die demokratischen Parteien im Bundestag auf, dieser Anpassung des Postgesetzes zuzustimmen, damit Beschäftigte in der Paketbranche schnell und effektiv entlastet werden. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten duldet keinen Aufschub.“

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