Werbung
Werbung

Prämie für Lastenräder: Gesteigerte Nachfrage, halbherzige Regelung

Mit der neu aufgesetzten Förderung legte zwar die Anzahl der Anträge massiv zu. Aber die Regelung lässt den großen Bereich der Lieferbikes und Longtails außen vor.

Wann ist ein Bike ein Bike? Zwar stieg die Zahl der Förderanträge für gewerbliche Lastenräder stark an. Aber die wichtige Kategorie der Lieferbikes und Longtails bleibt weiter außen vor. | Foto: DLR
Wann ist ein Bike ein Bike? Zwar stieg die Zahl der Förderanträge für gewerbliche Lastenräder stark an. Aber die wichtige Kategorie der Lieferbikes und Longtails bleibt weiter außen vor. | Foto: DLR
Werbung
Werbung
Johannes Reichel

Die sei März diesen Jahres bestehende bundesweite Kaufprämie von 25 Prozent des Neupreises für die meisten gewerblichen E-Lastenräder erfreut sich deutlich gesteigerten Zuspruchs. Bis Oktober wurden bereits 477 Prozent mehr Kaufprämien als im gesamten Vorjahr bewilligt, bis 19. Oktober 2.059 Bewilligungen. Das hat die Plattform cargobike.jetzt auf Basis einer Abfrage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermittelt. Ursprünglich galt die Kaufprämie seit März 2018 nur für gewerbliche „Schwerlasträder“ mit mindestens 150 Kilogramm Nutzlast (inklusive Fahrer:in) und einem Kubikmeter Transportvolumen. Gerade mal 431 entsprechende Kaufprämien bewilligte das BAFA im Jahr 2020. Seit März 2021 sind nur noch 120 Kilogramm Nutzlast (inkl. Fahrer:in) und die gewerbliche Nutzung die entscheidenden Kriterien. Der Fördersatz sank gleichzeitig von 30 auf 25 Prozent. Seitdem sind die Anträge und Bewilligungen stark gestiegen.

Halbherzige Regelung schöpft Potenziale nicht aus

Die Kaufprämie bleibe trotzdem halbherzig, kritisiert cargobike.jetzt-Geschäftsführer Arne Behrensen. Denn sie schließe weiterhin bestimmte Lastenradtypen aus, etwa die der für Food-Lieferdienste wichtigen Bauart „Lieferbike“. Das gilt laut BAFA auch für Modelle, die vom Hersteller als Lastenfahrrad bezeichnet werden und deren Rahmen und Komponenten für größere Zuladung ausgelegt sind, beispielsweise verlängerte Gepäckträger. Auch Longtails mit verlängertem Radstand nach hinten sind davon betroffen, wenn sie einen großen Gepäckträger über dem Hinterrad anstatt eine tiefe Ladefläche („Lowtail„) haben, schränkt das BAFA weiter ein.

BAFA sieht Lieferbikes und Longtails nicht als gewerblich relevant

Die Behörde antwortete der Plattform auf Anfrage, dass nicht davon auszugehen sei, dass diese Fahrräder den Lastentransport im Sinne der Richtlinie erfüllen. Für Behrensen unverständlich: "Lassen sich mit Lieferbikes und Longtails, die über 120 Kilogramm Nutzlast verfügen keine gewerblichen Transporte durchführen und Autofahrten ersetzen", kritisiert er. Auch der Ausschluss von Lastenrädern zur Personenbeförderung etwa für Alten- und Pflegeheime oder von Rädern für gewerbliche Sharing-Systeme, die von Privatpersonen genutzt werden, sei inkonsequent. Der Cargobike-Experte sieht den Grund vor allem darin, dass die Bundesregierung bisher nicht den Mut habe, auch private Lastenräder mit einer Kaufprämie zu fördern.

"Dann würden die Antragszahlen erst richtig durch die Decke gehen – so wie es für die Verkehrswende notwendig wäre. Ob sich die Ampelkoalitionäre darauf einigen können?", kommentiert Behrensen.

Werbung
Werbung