Probebetrieb für ATLAS-Teilnehmer

Die Zollverwaltung bietet Teilnehmern derzeit im Probebetrieb die Möglichkeit, Zollanmeldungen jeder Art an virtuelle Testzollstellen zu senden und dem Echtbetrieb entsprechende Reaktionen zu erhalten.
Redaktion (allg.)
Einen grundsätzlich zeitlich befristeten Probebetrieb (in der Regel für die Dauer eines Monats) beantragen Teilnehmer, indem sie den ausgefüllten Vordruck 0878 an die Koordinierende Stelle ATLAS faxen. Im Vordergrund stehen Tests und Schulungsmaßnahmen. Für Fragen, die im Rahmen des Probebetriebs auftreten, stehen - während der üblichen Bürozeiten - Ansprechpartner zur Verfügung. Der Probebetrieb ist ein unverbindliches Serviceangebot der Zollverwaltung. Ein Anspruch auf Probebetrieb besteht nicht. Die an die Testzollstellen übersandten Daten entfalten keine rechtliche Wirkung. Die Anträge bleiben ohne abgaben- oder bußgeldrechtliche Folgen. Im Einfuhrbereich können Teilnehmer jederzeit, also auch außerhalb der Bürozeiten, unter Nutzung der Funktion "Turboabfertigung" testen. Durch die Turboabfertigung werden vereinfachte Zollanmeldungen, Anschreibemitteilungen und Einzelzollanmeldungen automatisch angenommen, zum Zielverfahren überlassen bzw. ein Eingangsabgabenbescheid auf Basis der Anmeldedaten erzeugt. Auch im Ausfuhr- und Versandbereich können zugelassene Ausführer (ZA) bzw. zugelassene Versender (ZV) oder Empfänger (ZE) Anmeldungen außerhalb der Bürozeiten an die Testzollstellen senden. Diese werden dort automatisch vom ATLAS-System bearbeitet und zum beantragten Verfahren überlassen, da die Wartezeiten in den Testbewilligungen standardmäßig ausgesetzt sind. Im Normalverfahren können Versand-/Ausfuhranmeldungen nicht automatisch systemseitig bearbeitet werden. In diesen Fällen sowie bei Unregelmäßigkeiten müssen die Ansprechpartner manuell eingreifen. Diese Eingriffe erfolgen nur auf besondere Anforderung des Teilnehmers.