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Rechnungshof rügt Verkehrspolitik: Zu wenig für Klimaschutz - Verstoß gegen Haushaltsrecht

Die Verkehrspolitik von Volker Wissing schöpfe nicht die möglichen Einsparungen an CO2 aus, etwa per Tempolimit. Außerdem fehlt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Verstoß gegen geltendes Haushaltsrecht.

Ohne Spannung: Als zu wenig und zu langsam kritisiert der Bundesrechungshof die Maßnahmen des Bundesverkehrsministers im Hinblick auf den Klimaschutz. | Foto: BMDV
Ohne Spannung: Als zu wenig und zu langsam kritisiert der Bundesrechungshof die Maßnahmen des Bundesverkehrsministers im Hinblick auf den Klimaschutz. | Foto: BMDV
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Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Der Bundesrechnungshof hat die Politik von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) als unzureichend im Hinblick auf den Klimaschutz kritisiert. Der Minister werde seiner Verantwortung zur CO2-Reduktion nicht gerecht, so die Prüfer laut einem Bericht des Spiegel. Sie führen als Beispiel das Versagen an, einfache und kostengünstige Maßnahmen wie ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen durchzusetzen. Nach eigenen Berechnungen des Ministeriums ließen sich dadurch 2,3 Millionen Tonnen CO2 jährlich einsparen. Dennoch finde sich die Maßnahme nicht im sogenannten Sofortprogramm zum Klimaschutz, das das Ministerium aufgrund wiederholter Verfehlung der Klimaschutzziele im Sektor vorlegen hatte müssen.

Darüber hinaus habe es das Ministerium versäumt, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einzuführen, mit der sich die ressourcensparsamsten Maßnahmen zur CO2-Reduktion im Verkehr systematisch analysieren ließen. Die Prüfer konstatieren, damit verstoße Wissing gegen "geltendes Haushaltsrecht".

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