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Reifendruckkontrolle: Abschalten mit Bußgeld belegt

Autoverband ACE weist auf Bußgelder hin. Seit November 2014 Pflicht in Pkw. Für leichte Nfz und Lkw keine Regelung in Sicht.
Bei Pkw und Wohnmobilen Pflicht, für Nfz noch nicht: Reifendruckkontrollsysteme. | Foto: ACE
Bei Pkw und Wohnmobilen Pflicht, für Nfz noch nicht: Reifendruckkontrollsysteme. | Foto: ACE
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Johannes Reichel

Wer in den vergangenen Jahren einen Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen gekauft hat, sollte beim Reifenwechsel jetzt besonders aufpassen. Darauf weist der ACE Auto Club Europa hin. Zwar seidas elektronische Reifendruckkontrollsystem, kurz RDKS, erst seit dem 1. November 2014 Pflicht bei allen Neuwagen. „Die RDKS-Pflicht besteht darüber hinaus jedoch bei allen Fahrzeugen, bei denen die Typgenehmigung nach Oktober 2012 erfolgt ist“, so Philipp Heise, Kfz-Experte des ACE. Wer das System trotz bestehender Pflicht durch einen Eingriff deaktiviert, muss laut ACE mit 90 bis 180 Euro Bußgeld rechnen. Obwohl der Nutzen im Hinblick auf Spritverbrauch und Unfallhäufigkeit bei leichten Nutzfahrzeugen und Lkw außer Zweifel steht, ist eine Regelung für diesen Bereich noch nicht in Sicht. Die EU sieht hier offenbar keinen akuten Handlungsbedarf: Nach einer Studie von 2013 würde die Einführung eines flächendeckenden Reifendruckkontrollsystems den Kraftstoffverbrauch der Lkw-Flotte in Europa um nur 0,18 bis 0,35 Prozent reduziere, die Zahl der Unfälle um 0,8 bis 4 Prozent senken. Nicht genug für die Empfehlung einer allgemeinen Einführung von RDKS.

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