Rückerstattungsansprüche bei Lkw-Maut: BGL schließt Musterverfahrens-Vereinbarungen für über 15.000 Mandantinnen
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat bekannt gegeben, dass sein Kooperationspartner Hausfeld in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Musterverfahrensvereinbarungen für mehr als 15.000 Mandantinnen unterzeichnet hat. Diese Vereinbarungen sollen dazu dienen, Lkw-Maut-Rückerstattungsansprüche im Rahmen der Verbandslösung effizient durchzusetzen und gleichzeitig die Verwaltungsgerichte nicht mit tausenden Einzelklagen zu überlasten.
Im Rahmen der Vereinbarungen wird Hausfeld drei Musterverfahren führen, um die Rechtmäßigkeit der seit dem 1. Januar 2005 erhobenen Lkw-Maut gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Verfahren werden für sämtliche Mandantinnen von Hausfeld gelten, darunter auch 7.900 deutsche Unternehmen.
Die Vorteile dieser Musterverfahrensvereinbarungen liegen auf der Hand. Zum einen soll eine schnelle Klärung der Rechtslage für die betroffenen Unternehmen sichergestellt werden, ohne dass jedes einzelne Unternehmen einen Prozess anstreben müsste. Dies spart Zeit und Ressourcen. Zum anderen verhindern die Vereinbarungen, dass die Verwaltungsgerichte durch tausende von Einzelklagen über Jahre hinweg lahmgelegt werden.
Mehr als 330 Millionen Euro
Nach Berechnungen des BGL-Kooperationspartners Hausfeld beläuft sich das Erstattungsvolumen allein für den auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhenden Anteil der Maut auf über 330 Millionen Euro. Diese beträchtliche Summe verdeutlicht das Ausmaß der potenziellen Rückerstattungsansprüche, mit denen die betroffenen Unternehmen konfrontiert sind.
Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL, äußerte sich positiv zu den Musterverfahrensvereinbarungen:
„Durch die unterzeichneten Musterverfahrensvereinbarungen im Rahmen der Verbandslösung – BGL/eClaim/Hausfeld – zur Realisierung der Lkw-Maut-Rückerstattungsansprüche wird eine weitere Hürde zur Rechtsdurchsetzung genommen. Der BGL und seine Kooperationspartner streben für die betroffenen Mautpflichtigen einen unkomplizierten Ausgleich der zu Unrecht erhobenen Lkw-Maut, bei unionsrechtlich gebotener Verzinsung, an.“
EuGH-Entscheidung zur Lkw-Maut
Der Hintergrund dieser Entwicklung liegt in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. Oktober 2020. Darin stellte dieser fest, dass die Berücksichtigung von Verkehrspolizeikosten in der Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 rechtswidrig war, da diese Kosten nicht zu den anlastbaren Infrastrukturkosten gezählt werden können. Als Reaktion auf dieses Urteil empfahl der BGL seinen Mitgliedsunternehmen, ihre Rückerstattungsansprüche geltend zu machen, und informierte über Lösungsmöglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.
Gemeinsam mit Hausfeld und eClaim bot der BGL betroffenen Unternehmen eine bundeseinheitliche Lösung an, um ihre Erstattungsansprüche wegen zu viel gezahlter Lkw-Maut gegenüber dem BALM geltend zu machen. Diese Kooperation ermöglicht es den Unternehmen, ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen und eine angemessene Rückerstattung zu erhalten.
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