10.11.2010
Redaktion (allg.)
Wie die ARD meldet, liegen dem Magazin „Report Mainz“ Videoaufnahmen vor, auf denen Unbefugte in Frachtbereiche mehrerer Produktionsbetriebe vordringen, die als „Bekannte Versender“ gelten und die deshalb erleichterte Sicherheitsbestimmungen beim Versand genießen.
Bis zum 28.04.2010 konnten Luftfrachtversender ohne Überprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt „Bekannter Versender“ werden. Voraussetzung war die Unterzeichnung einer Sicherheitserklärung, in der die Firma gegenüber dem Transportunternehmen („Reglementierter Beauftragter“) bestätigt, dass Luftfracht vor unbefugten Zugriffen geschützt wird, dass die Sendungen in sicheren Betriebsräumen vorbereitet werden und dass die Verpackung von Luftfrachtsendungen manipulationssicher ist.
Firmen, die nach dem 28.04.2010 den Status „Bekannter Versender“ beantragen, werden vom Luftfahrt-Bundesamt überprüft und müssen ein Sicherheitskonzept vorlegen. Für die Altfälle gilt eine Übergangsfrist, die bis zum 25.03.2013 reicht. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Jan Mücke (FDP) bezifferte gegenüber „Report Mainz“ die Anzahl der Firmen, die die Übergangsfrist nutzen, mit rund 65.000 Unternehmen.