Steuerliche Anreize für Elektro-Dienstwagen sollen neuen Push bringen
Die Bundesregierung plant eine staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos wieder anzukurbeln. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen. Das Kabinett will die geplanten Maßnahmen am Mittwoch auf den Weg bringen. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. «Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.» Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember abrupt beendet. Grund waren Sparzwänge im Haushalt durch das Insistieren der FDP auf die Einhaltung der sogenannten Schuldenbremse.
Maßnahme aus Wachstumsinitiative
Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine «Wachstumsinitiative». Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen. Konkret geht es darum: Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden.
Regierung will E-Mobilität stärken
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen «Nachfrage-Push». Dienstwagen spielen eine wichtige Rolle auch für den Gebrauchtwagenmarkt, weil sie vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden. Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, damit würden «deutliche steuerliche Anreize» insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden.
"Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen. Mit beiden Maßnahmen erhöhen wir die Attraktivität von Elektrofahrzeugen in Deutschland weiter und unterstützen die Industrie", glaubt Minister Habeck.
Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.
Kritik von Verbänden: Nutzfahrzeuge vergessen
Im Vorfeld der bereits Ende Juli avisierten Maßnahme hatte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., sowie der BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. gemeinsam mit dem Umweltverband Transport & Environment (T&E) kritisiert, dass die Ampel-Koalition zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor dringend auch den Straßengüterverkehr berücksichtigen muss. Das vorab veröffentlichte Eckpunktepapier zur Wachstumsinitiative lasse außer der zu begrüßenden Sonderabschreibung nicht den nötigen Anschub erkennen, den der Sektor benötige, um die Klimaziele im Bereich Verkehr zu erreichen, so die drei Verbände. Die Dekarbonisierung des Sektors sei mit vielfältigen Prozessanstrengungen und hohen Investitionsrisiken verbunden. Derzeit werden 85 Prozent des Güterverkehrsaufkommens in Deutschland von Lkw auf der Straße erbracht. Daher fordern die Verbände Unterstützung bei der Elektrifizierung des Schwerlastverkehrs durch folgende Anpassungen der Wachstumsinitiative:
- Strompreispaket für den Logistiksektor: Der Strombedarf des Sektors wird durch die Elektrifizierung erheblich ansteigen, wodurch Logistikunternehmen zu stromintensiven Betrieben werden. Daher muss langfristig der Anwendungsbereich für die Strompreiskompensation auf den Logistiksektor ausgeweitet werden. Kurz- und mittelfristig muss der Sektor in alle politischen Überlegungen für einen wettbewerbsfähigen Industriestrompreis einbezogen werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu bieten. Zusätzlich wird eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die dezentrale Energieproduktion benötigt.
- Erweiterung und Attraktivitätssteigerung bestehender KfW-Programme für Nutzfahrzeuge: Die bestehenden Investitionskredite sind ein Anfang, reichen aber nicht aus. Diese Programme müssen ausgeweitet und attraktiver gestaltet werden, um echte wirtschaftliche Anreize für die Anschaffung von batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen sowie die notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur zu schaffen. Eine entscheidende Maßnahme wäre die Übernahme der Kreditsicherheiten durch den Bund, um die finanzielle Hemmschwelle für Unternehmen zu senken und die Transformation zur nachhaltigen Mobilität zu beschleunigen.
- Förderungen und Zuschüsse: Die Initiative von Sonderabschreibungen zur Förderung der Anschaffung strombasierter Flotten begrüßen wir, sie ist für schwere Nutzfahrzeuge jedoch nicht konkret und umfassend genug. Besonders die Förderung zum Ausbau der Depotladeinfrastruktur sowie zur Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge müssen verstärkt bzw. reaktiviert werden. Die initialen Mehrinvestitionen der Unternehmen in diese Transformation sind erheblich. Sie müssen durch staatliche Förderungen und Zuschüsse unterstützt werden.
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