Still empfiehlt unabhängige Tests

Die am 8. März 2007 in Kraft getretende EU-Verordnung „Vibration“ 2002/44/EG verpflichtet Arbeitgeber, sicherzustellen, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz keinen zu großen Schwingungen ausgesetzt werden.
Redaktion (allg.)
Die zulässigen Grenzwerte für die so genannten „Humanschwingungenen“ wurden in der EU-Verordnung festgelegt. Unter Humanschwingungen – auch Ganzkörperschwingungen genannt – versteht man alle auf den Menschen einwirkenden mechanischen Schwingungen durch technische Hilfsmittel oder Fahrzeuge. Diese können auf Dauer die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Gerade die Bediener von Gegengewicht- und Schubmaststaplern sind diesen Schwingungen in erheblichem Maße ausgesetzt. Als schwingungsanregend gelten unter anderem das Heben und Senken der Gabeln, die Lastaufnahme und -ablage, das Beschleunigen und Verzögern, die Vibrationen durch Verbrennungsmotoren sowie das Abspringen vom Fahrzeug. Im Hinblick auf Erkrankungen ist dabei das Fahren mit und ohne Last auf unebenen Böden besonders relevant. Schon eine geringe Fahrbahnverschlechterung kann leicht zu einer Verdoppelung der Schwingungsbelastung führen. Zudem nimmt die Belastung proportional zur Fahrgeschwindigkeit zu. Zunächst sollte das Augenmerk auf folgende präventive Maßnahmen gerichtet sein: 1. Auf Qualität und einen guten Zustand des Fahrersitzes achten 2. Vor jedem Arbeitsantritt die optimale Sitzeinstellung vornehmen 3. Ermitteln, ob es vermeidbare unebene Fahrstrecken auf dem Betriebsgelände gibt 4. Fahrweise und Geschwindigkeit der Fahrbahn anpassen 5. Für eine regelmäßige Fahrerschulung sorgen Übertragen werden die Unebenheiten über die Reifen auf den Fahrzeugrahmen, von dort auf die Fahrerkabine und damit auf den Fahrersitz. Gerade dieser sollte deshalb zur besseren Schwingungsdämpfung optimal auf das Fahrergewicht eingestellt sein. Eine auf Gummipuffern gelagerte Fahrerkabine wie die z.B. von Still-Staplern verringert zusätzlich die auf den Fahrerplatz übertragenen Vibrationen. Um sich als Betreiber Klarheit zu verschaffen, können vorhandene Vergleichsmessungen der BG herangezogen werden oder Messungen vor Ort sinnvoll sein. Die Ergebnisse der Messungen für Humanschwingungen sind jedoch sehr leicht beeinflussbar. Deshalb empfiehlt Still zum Erzielen möglichst neutraler Testergebnisse herstellerunabhängige Institute mit den Messungen von Humanschwingungen zu beauftragen. Eine Liste solcher unabhängigen Institute und mehr Informationen zum Thema „Humanschwingungen“ stehen im Internet unter www.still.de/humanschwingungen.