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Straßenverkehrsrecht im Vermittlungsausschuss: Mehr Spielraum für Kommunen

(dpa) Die Sanierung der Bahnstrecken sollen Priorität bekommen, die Digitalisierung gestärkt und der Schienenersatzverkehr kostenmäßig geteilt. Mit der StVG-Reform will man zudem Kommunen mehr Spielraum beim Thema Tempo 30 oder Busspuren einräumen. Neben Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs treten Umwelt, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung.

In bestimmten Zonen sollen Kommunen künftig leichter Tempo-30-Zonen einrichten können, allerdings nur abschnittsweise und nicht flächendeckend. | Foto: ADAC
In bestimmten Zonen sollen Kommunen künftig leichter Tempo-30-Zonen einrichten können, allerdings nur abschnittsweise und nicht flächendeckend. | Foto: ADAC
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Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Sanierung des Schienennetzes, Reformen im Straßenverkehrsrecht, Digitalisierung der Verwaltung: Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Mittwochabend Einigungen zu mehreren Gesetzesvorhaben erzielt. Das sagte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Anschluss an die Sitzung in Berlin. Die Länderkammer hatte die Vorhaben zuvor aufgehalten. Die nun geplanten Änderungen müssen nun noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Die Länderkammer tagt am Freitag. Schwesig betonte, der Vermittlungsausschuss blockiere nicht, sondern löse Probleme im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.»

Sanierung von Bahnstrecken für pünktlichere Züge

Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes soll sich der Bund künftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können - und nicht nur an Bauprojekten. Das Gesetz ist wichtig für die Generalsanierung wichtiger Bahnstrecken. Bis zum Jahr 2030 will die Bahn 40 hoch belastete Strecken grundlegend sanieren, um wieder pünktlicher und zuverlässiger zu werden. Los geht es im Juli dieses Jahres auf der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, die dafür für ein knappes halbes Jahr gesperrt wird.

«Wir leiten damit einen Paradigmenwechsel in der Schieneninfrastruktur der Bundesrepublik Deutschland ein. Nichts wird so bleiben, wie es ist und das ist gut so", meint Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).

Damit könnten nun Maßnahmen zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur umgesetzt werden, um die Pünktlichkeit von Zügen wieder sicherzustellen. FDP-Fraktionsvize Carina Konrad sprach von einem guten Signal an die Bahnkunden. SPD-Fraktionsvize Detlef Müller sagte, es sei dringend nötig zu investieren, aber auch instandzuhalten, zu reparieren und zu sanieren.

Kostenstreit beigelegt

Zwischen Bund und Ländern war es umstritten, wer einen Schienenersatzverkehr mit Bussen bezahlt. Einem Änderungsvorschlag zufolge sollen die Länder die Kosten für den Schienenersatzverkehr in Höhe von 50 Prozent tragen, der Bund 40 Prozent und die Bahn 10 Prozent. Außerdem soll sich der Bund bei der Digitalisierung der Schienenwege an mehr Infrastrukturkosten beteiligen können, dabei geht es auch um die Ausrüstung von Zügen mit digitaler Bordtechnik. Für den Bund soll es außerdem einfacher werden, sich finanziell daran zu beteiligen, Bahnhöfe auf Vordermann zu bringen. Das soll auch im Zuge der Generalsanierung geschehen.

«Über Jahrzehnte musste die Deutsche Bahn ihre Bahnhofsgebäude über Mieteinnahmen weitgehend selbst finanzieren. Das führte dazu, dass Bahnhofsgebäude verkauft wurden oder in schlechtem Zustand waren, wenn die Mieteinnahmen nicht reichten. Künftig übernimmt der Bund die finanzielle Verantwortung für die Gebäude; die Bahn für einzelne, kommerziell genutzte Innenräume.» Nun sei der Weg frei für eine Investitionsoffensive, urteilt Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege.

Einigung auch beim Straßenverkehrsrecht

Beim Straßenverkehrsgesetz geht es darum, dass Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen sollen. Künftig sollen generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.

Der Sicherheitsaspekt soll nun gestärkt werden. Im vom Bundestag beschlossenen Gesetz hieß es, neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung müsse auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden - im Änderungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss heißt es, die Leichtigkeit des Verkehrs müsse berücksichtigt werden, die Sicherheit des Verkehrs dürfe nicht beeinträchtigt werden. «Was wir bisher hatten, ist nicht akzeptabel.» Wissing sprach etwa von Rechtsunklarheiten bei der Frage, ob man vor einer Kita eine Tempo 30-Zone anordnen könne.

«Jetzt haben Kommunen endlich mehr Handlungsfreiheit, um Bussen, Radfahrenden und Fußgängern mehr Platz einzuräumen und so die Sicherheit vor Ort entscheidend zu verbessern", glaubt die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge.

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