SVG warnt vor voreiliger Mautabrechnung nach OBU-Einbau

Zu Testzwecken in der Werkstatt auf 12 Tonnen eingestellten Erfassungsgeräte sorgen für falsche Abrechnungen der 7,5-Tonnen-Maut. Die gilt erst ab 1. Oktober 2015.
Unfreiwilliges Upgrade: Zu Testzwecken auf 12 Tonnen eingestellte OBUs in erst ab Oktober zahlungspflichtigen 7,5-Tonnern können zu falschen Mautabrechnungen führen. / Foto: SVG
Unfreiwilliges Upgrade: Zu Testzwecken auf 12 Tonnen eingestellte OBUs in erst ab Oktober zahlungspflichtigen 7,5-Tonnern können zu falschen Mautabrechnungen führen. / Foto: SVG
Johannes Reichel

Die SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr weist darauf hin, dass es bei 7,5 Tonnen Lkw zu falschen Mautabrechnungen kommen kann. Nach Angaben der SVG registriere man zunehmend Fälle, bei denen die Halter nach dem Einbau ihrer neuen Obu eine Mautabrechnung erhalten, obwohl die Mautpflicht für diese Fahrzeugklasse erst am 1. Oktober 2015 beginnt. Die Ursache dafür sei, dass Werkstätten nach dem Obu-Einbau eine Testfahrt durchführen, um die Funktionsfähigkeit des Geräts zu überprüfen. Da die 7,5 Tonner von der Obu noch nicht als mautpflichtig erkannt würden, ist im Rahmen der Testfahrt das Mautgerät auf ein Gesamtgewicht von 12 Tonnen eingestellt. Werde das Fahrzeug aus der Werkstatt abgeholt, ohne die Voreinstellung zu korrigieren, berechne die Obu auf mautpflichtigen Strecken weiter die Kosten für einen 12 Tonnen Lkw.

„Die korrekte Einstellung der Obu liegt in der Verantwortung des Fahrers. Viele Halter und Fahrer von 7,5 Tonnern sind jedoch jetzt zum ersten Mal mit der Maut konfrontiert und bemerken den Irrtum erst, wenn die Abrechnung eintrifft“, erklärt Alexander Wagner, Mautexperte der Straßenverkehrsgenossenschaft. Die SVG rät deshalb, nach dem Obu-Einbau darauf zu achten, dass vor allem die Anzahl der Achsen und die Gesamtmasse des Fahrzeugs korrekt eingestellt sind. Beides könne vom Fahrer mit wenigen Handgriffen erledigt werden. Wurde aufgrund der falschen Voreinstellung irrtümlich Maut abgerechnet, könnten alle Betroffenen den Betrag allerdings bei Toll-Collect reklamieren. Dabei untestütze auch die SVG.