15.09.2010
Redaktion (allg.)
Die Gesamtlänge des 48-Tonners mit drei Achsen, davon die hintere mit Nachlauflenkung, ist variabel von 13.600 bis 16.500 Millimeter einstellbar. Technisch nutzbar sind Längen bis 18.000 Millimeter, wofür allerdings eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich ist, deren Anforderungen das Fahrzeug erfüllt. Das gilt auch für die Nutzung der ausziehbaren Ladeflächenverbreiterung mit 225 Millimeter auf jeder Seite, um 3.000 Millimeter Gesamtbreite zu erzielen. Als Ladehöhe konnte Ackermann eigenen Angaben zufolge 890 Millimeter realisieren. Für Punktbelastungen beim Transport von (hohen) Radladern und ähnlicher Last finden sich Radmulden zwischen der ersten und zweiten Achse. Bei Nichtgebrauch fungieren die Abdeckungen als Rampe zum Beladen des Sattelplateaus, in dem sich ein durchgängiger Ablagekasten für Zurrmaterial befindet.
Die beiden Auffahrkeile der Auffahrrampe werden, so Ackermann, allein von elektro-mechanischen Stellzylindern angetrieben. In ihnen arbeiten jeweils fünf patentierte Linearmotoren, die ihre Kraft über ein Planetengetriebe auf eine Spindel lenken. Der 370 x 240 Millimeter Platz beanspruchende und leichtgewichtige Antrieb vermag zehn Tonnen zu bewegen. Das ist mehr als genug für den Klappvorgang der Rampe, die bis zu 15 Tonnen Achslast verträgt und eingeklappt eine ebene Ladefläche bildet. Die Power bezieht das System aus der 24 Volt-Bordbatterie des Aufliegers. (swe) Foto: Ackermann