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Tempolimit: Fachausschuss favorisiert Tempo 30 und 130

Die Länderkammer will in der nächsten Sitzung am Freitag nicht nur das Thema 130 km/h wieder aufs Tapet bringen. Experten schlagen zudem Tempo 30 km/h in den Städten vor. Begründung: Klima- und Lärmschutz, Verkehrssicherheit und europäische Harmonisierung.

Gleiche Fahrt für gleiche Bürger: Der Fachausschuss für Verkehr sieht Tempo 130 auch aus Harmonisierungsgründen in Europa für notwendig an. | Foto: Adobe Stock
Gleiche Fahrt für gleiche Bürger: Der Fachausschuss für Verkehr sieht Tempo 130 auch aus Harmonisierungsgründen in Europa für notwendig an. | Foto: Adobe Stock
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(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Für die kommende Sitzung des Bundesrats am Freitag steht neben dem allgemeinen Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen überraschend auch ein Tempolimit von 30 km/h innerorts auf der Agenda. So steht es in dem Beschluss, den der Verkehrsausschuss des Bundestags vergangenen Mittwoch verabschiedete. Der zuständige Fachausschuss für Umwelt empfiehlt der Länderkammer demnach Tempodrosselungen sowohl auf Fernstraßen wie auch im Stadtverkehr. Die Initiative der Umweltexperten im Bundesrat fügt sich in eine geplante Reform der Straßenverkehrsodnung (StvO). Mit dieser wollte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Fahrradverkehr sicherer gestalten. Er ist ein vehementer Gegner eines Tempolimits. Jüngst hatte die CSU auch eine Kampagne zu den Forderungen nach einem Tempolimit gestartet und bis Sonntag 172.000 Unterstützer gesammelt. Die Deutsche Umwelthilfe reagierte ihrerseits mit einer Gegenkampagne und fordert dabei sogar Temo 120 km/h als Limit. Hier haben bis dato knapp 140.000 Teilnehmer unterschrieben.

Wichtiger ist die Begründung der Verkehrsfachleute. Demnach sei ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen geeignet, die europäischen Verkehrsverhältnisse zu vereinheitlichen, den Spritverbrauch zu reduzieren und die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen. Überraschenderweise favorisieren die Experten aber auch innerorts ein Limit von 30 km/h.

"Der Bundesrat hält es ... für sachgerecht und notwendig, aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz in der StVO die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften festzuschreiben", heißt es im Wortlaut in dem Papier.

Man fordert die Bundesregierung auf, den erforderlichen rechtlichen Änderungsbedarf zu identifizieren, einen Vorschlag zu erarbeiten und diesen im Zuge einer weiteren Novellierung der StVO vorzulegen.

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