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Übergangsfrist endet

Versender von verbrauchsteuerpflichtigen Waren müssen bis zum 31. Dezember 2010 auf ein elektronisches System umgestellt haben.
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Redaktion (allg.)
Seit dem 1. April 2010 gilt das Excise Movement and Control System (EMCS), mit dem verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Mineralöl, Tabakwaren oder alkoholische Getränke unversteuert durch Deutschland oder die EU transportiert werden. Acht EU-Staaten verpflichten ihre Wirtschaftsbeteiligten seit diesem Datum zur Nutzung des elektronischen Systems. Für die übrigen EU-Länder, darunter Deutschland, gilt noch die Übergangsfrist zur Einführung des neuen Verfahrens für innergemeinschaftliche Transporte bis zum 31. Dezember 2010. Bereits jetzt müssen jedoch Vorgänge, die in EMCS eröffnet werden, auch elektronisch in EMCS beendet werden. Das bedeutet: Wenn ein Unternehmen Lieferanten hat, die heute schon EMCS nutzen müssen – wie beispielsweise Firmen in Ungarn und Österreich –, brauchen sie einen EMCS-Zugang, um diese Vorgänge zu beenden.
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