Umweltzonen: Umwelthilfe will weitere Städte verklagen

Verband fordert Blaue Plakette ausschließlich für Fahrzeuge ab Euro 6d-Norm, bei der im Realverkehr Emissionen gemessen werden. Zudem will man einen Automatismus für Fahrverbote nach dem Gerichtsurteil.
Raus aus dem Labor: Nach dem Willen der Deutschen Umwelthilfe sollen nur Fahrzeuge der Euro 6d-Norm eine etwaige blaue Plakette erhalten, die auch außerhalb des Labors getestet wurden. | Foto: TÜV Süd
Raus aus dem Labor: Nach dem Willen der Deutschen Umwelthilfe sollen nur Fahrzeuge der Euro 6d-Norm eine etwaige blaue Plakette erhalten, die auch außerhalb des Labors getestet wurden. | Foto: TÜV Süd
Redaktion (allg.)

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Radolfzell, hat die Einreichung neuer Klagen auf Einhaltung der Luftqualitätswerte für Stickstoffdioxid (NO₂) in Niedersachsen (Hannover), Schleswig-Holstein (Kiel) und Sachsen-Anhalt (Halle) vor den zuständigen Verwaltungsgerichten angekündigt. Bereits 2018 sollen die Behörden mit Diesel-Fahrverboten dafür sorgen, dass der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Stickstoffdioxid (NO₂) im Jahresdurchschnitt in den Städten eingehalten wird, so die Klimaschützer. Rechtlich verpflichtet seien die Städte dazu bereits seit sieben Jahren. Etwaige Entscheidungen in dieser Sache sind vor allem auch für gewerbliche Fuhrparkbetreiber von größter Relevanz.

Kiel sei mit 65 µg/m³ auf Platz vier der schmutzigsten Städte Deutschlands, führt die DUHan. Auch Hannover (55 µg/m³) und Halle (Saale) (45 µg/m³) überschreiten den NO₂-Grenzwert, der bereits seit 2010 gilt, den Experten zufolge erheblich. 42 weitere Städte mit zu hohen NO₂-Jahresmittelwerten hat die DUH in einem Schreiben aufgefordert, die Identifikation der betreffenden Straßen und Zonen für Verkehrsbegrenzungen so vorzubereiten, dass Diesel-Fahrverbote nach abschließender Klärung der Rechtslage unmittelbar in Kraft treten. Andernfalls behält sich die DUH auch hier Klagen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten vor.

Blaue Plakette ab Euro 6d gefordert

Die DUH klagt bereits in 16 Städten für saubere Luft. Die Hälfte der Verfahren wurden von der DUH gewonnen, zuletzt in Düsseldorf, München und Stuttgart. „Wir brauchen auf Bundesebene endlich eine ‘Blaue Plakette‘ für saubere Diesel-Fahrzeuge ab Euro 6d. Und auf Landesebene brauchen wir die kurzfristige Umsetzung der Diesel-Fahrverbote", fordert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Bei dieser Erweiterung der geltenden Norm Euro 6d TEMP werden Emissionen auch im Realverkehr (RDE) gemessen und protokolliert und auch etwa auch das Kaltstartverhalten bei niedrigeren Temperaturen berücksichtigt. Allerdings gilt diese Norm erst seit September 2017 bindend, entsprechend gering ist bisher die Zahl dieser Fahrzeuge auf den Straßen.

„Dass die Durchsetzung geltenden Rechts auf dem Klageweg erst durch einen gemeinnützigen Umweltschutzverband passieren muss, ist ein Institutionen- und Demokratieversagen erster Güte. Es ist hochnotpeinlich, dass deutsche Regierungspolitiker von Verwaltungsrichtern daran erinnert werden müssen, dass der Schutz der Gesundheit höchsten Verfassungsrang genießt“, so Resch weiter.

Insgesamt wurden laut dem Umweltbundesamt im Jahr 2016 die gesetzlichen Grenzwerte für NO₂ in 90 Städten überschritten, in 61 davon um mehr als zehn Prozent. Bereits im Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der anhaltenden Grenzwertüberschreitung sowie nicht ausreichender Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die DUH-Aktivitäten für saubere Luft sind Teil des Projekts „Right to Clean Air“. (akw/jr)