Werbung
Werbung

Unfallverursacher muss zahlen

Nach einer Entscheidung des Amgerichts Nürnberg besteht keine Verpflichtung für einen Unfallgeschädigten, sich eines möglichst billigen Sachverständigen zu bedienen.
Werbung
Werbung
Redaktion (allg.)
Wenn einem Beschuldigten die alleinige Haftung an einem Verkehrsunfall gerichtlich zugesprochen wird, muss dessen Versicherung mit dem Schadensersatz und Schmerzensgeld für das Unfallopfer auch das Honorar des gegnerischen Sachverständigen in voller Höhe begleichen. Das gilt auch dann, wenn die in Rechnung gestellten Gutachterkosten des Klägers überdurchschnittlich hoch ausfallen. Das hat jetzt das Amtsgericht Nürnberg entschieden (Az. 31 C 8164/10). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotlineberichtet, ging es um Gutachterkosten in Höhe von 866,74 Euro, die die Versicherung alleinschuldigen Unfallverursachers aufgrund der Höhe nur zu knapp zwei Drittel übernehmen wollte. Dem widersprach das Nürnberger Amtsgericht. Einem Unfallgeschädigten sei vor Erteilung des Gutachtenauftrags nicht zuzumuten, Marktforschung zu betreiben und mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einzuholen. "Ein durchschnittliches Unfallopfer hat in der Regel sowieso keine Einblicke oder Erfahrungswerte bezüglich der Preisgestaltung und -kalkulation eines Sachverständigen", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. Damit trägt das Risiko eines teuren Gutachtens nicht der Geschädigte, sondern immer der Schädiger. (tbu)
Werbung
Werbung