Vibrationsmessung bei Linde

Seit einem knappen halben Jahr ist die EU-Richtlinie 2202/44/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Schwingungen) in deutsches Recht umgesetzt.
Redaktion (allg.)
Bei der für jeden Betrieb geforderten Gefährdungsanalyse halten Linde-Vertragspartner ab sofort ein darauf abgestimmtes Dienstleistungpaket bereit. Dazu gehören neben einer fundierten Beratung auch die Messung der Humanschwingungen unter tatsächlichen Einsatzbedingungen sowie deren Auswertung. Die Messung der Humanschwingungen erfolgt über ein 20 Zentimeter großes Sitzmesskissen, das auf dem Fahrersitz positioniert und mit einem Sensor versehen wird. Dieser zeichnet alle einwirkenden Stöße und Vibrationen auf. Die ermittelte Belastung lässt sich unmittelbar nach der Messfahrt ablesen. Als Ergebnis erhält der Logistikverantwortliche eine Auswertung darüber, welchen Beitrag jede einzelne Tätigkeit des Mitarbeiters zum gesamten Tagesexpositionswert leistet und ob bzw. wie stark dieser Wert vom gesetzlich vorgeschriebenen Wert abweicht. Maßnahmen zur Verringerung der Schwingungsbelastung sind u.a. der Einsatz vibrationsgedämpfter Fahrzeuge, die Änderung der Bodenbeschaffenheit oder die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit.