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Wichtige Bundesministerien widersprechen: EU-Lieferkettengesetz droht an Deutschland zu scheitern

(dpa) Das geplante neue EU-Lieferkettengesetz droht an Deutschland zu scheitern. Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium könnten die Pläne nicht mittragen, verlautete am Donnerstag aus Regierungskreisen. Damit müsste sich die Bundesregierung bei der noch ausstehenden finalen Abstimmung im Kreis der EU-Staaten enthalten. Zuerst hatte „The Pioneer“ berichtet.

| Bild: Pixabay / Markus Kammermann
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Tobias Schweikl

Das neue EU-Lieferkettengesetz, das in der Europäischen Union verabschiedet wurde, stellt eine wichtige Entwicklung in der Regulierung von Unternehmenspraktiken dar. Dieses Gesetz erweitert die Verantwortlichkeit großer und mittelgroßer Unternehmen in der EU für ihre gesamten Lieferketten.

Es verlangt, dass Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards nicht nur in ihren eigenen Betrieben, sondern auch bei ihren direkten und indirekten Zulieferern sicherstellen. Dies umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- und Kinderarbeit sowie Umweltzerstörung.

Unternehmen sind zudem verpflichtet, transparent über ihre Bemühungen zu berichten und bei Verstößen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße gegen das Gesetz können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Das EU-Lieferkettengesetz ist ein bedeutender Schritt zur Förderung nachhaltiger und ethischer Geschäftspraktiken auf globaler Ebene.

Deutsches vs. Europäisches Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz und das deutsche Lieferkettengesetz, obwohl beide auf die Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltstandards in globalen Lieferketten abzielen, unterscheiden sich in einigen wesentlichen Aspekten, etwa in ihrer Reichweite, den betroffenen Unternehmensgrößen, den spezifischen Sorgfaltspflichten, den Sanktionen und den Anforderungen an die Berichterstattung. Das EU-Lieferkettengesetz hat eine breitere Reichweite und könnte in einigen Bereichen strengere Anforderungen stellen als das deutsche Pendant:

Geltungsbereich

  • EU-Lieferkettengesetz: Dieses Gesetz gilt für große und mittelgroße Unternehmen innerhalb der gesamten Europäischen Union. Es hat eine breitere Reichweite und betrifft eine größere Anzahl von Unternehmen.
  • Deutsches Lieferkettengesetz: Dieses Gesetz ist spezifisch für Deutschland und gilt für große Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Unternehmensgröße

  • EU-Lieferkettengesetz: Es zielt auf große und bestimmte mittelgroße Unternehmen ab, wobei die genauen Kriterien für die Unternehmensgröße variieren können.
  • Deutsches Lieferkettengesetz: Es richtet sich hauptsächlich an große Unternehmen mit mehr als 3.000 (und ab 2024 mehr als 1.000) Mitarbeitern.

Umfang der Sorgfaltspflichten

  • EU-Lieferkettengesetz: Die Sorgfaltspflichten können umfassender sein und sowohl direkte als auch indirekte Zulieferer einbeziehen.
  • Deutsches Lieferkettengesetz: Es konzentriert sich hauptsächlich auf direkte Zulieferer, obwohl indirekte Zulieferer auch unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden müssen.

Sanktionen und Durchsetzungsmechanismen

  • EU-Lieferkettengesetz: Es kann strengere und einheitlichere Sanktionen auf EU-Ebene einführen.
  • Deutsches Lieferkettengesetz: Die Sanktionen sind spezifisch für Deutschland und können Geldbußen sowie Ausschlüsse von öffentlichen Aufträgen beinhalten.

Berichterstattung und Transparenz

  • EU-Lieferkettengesetz: Es könnte strengere Anforderungen an die Berichterstattung und Transparenz stellen.
  • Deutsches Lieferkettengesetz: Schreibt ebenfalls eine detaillierte Berichterstattung vor, aber die Anforderungen können in einigen Aspekten von denen des EU-Gesetzes abweichen.
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