Zoll und Import: Bald kein Excel mehr

E-Commerce-Händler müssen sich umstellen. Ab Januar 2022 soll nach Verzögerungen nun endlich die zollseitige IT-Anwendung IMPOST in Betrieb gehen.

Der E-Commerce muss sich zum 15. Januar 2022 auf die neue zoIlseitige IT-Anwendung IMPOST einstellen. | Bild: hakinmhan - stock.adobe.com
Der E-Commerce muss sich zum 15. Januar 2022 auf die neue zoIlseitige IT-Anwendung IMPOST einstellen. | Bild: hakinmhan - stock.adobe.com
Tobias Schweikl

Für die zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen bis zu 150 Euro will der Zoll zum 15. Januar 2022 die neue zollseitige IT-Anwendung IMPOST in Betrieb nehmen. Das meldet der Speditions- und Zollsoftware-Spezialist Dakosy Datenkommunikationssystem AG. Die Neuerung sei für das E-Commerce-Geschäft von hoher Relevanz.

„Die bisher vom Zoll akzeptierten Excel-Listen werden in Kürze abgelöst“, so Simon Lembke, bei Dakosy verantwortlich für Zollanwendungen.

Das Softwarehaus selbst habe seine eigene Softwareentwicklung für die Zollsoftware „ZODIAK GE“ abgeschlossen.  Man sei zum Stichtag der Inbetriebnahme von IMPOST startklar, heißt es. Damit stelle das Hamburger Unternehmen dem E-Commerce von der ersten Stunde an eine automatisierte Lösung zur Verfügung.

Die Herausforderung für den preissensitiven und auf kurze Lieferfristen ausgerichteten E-Commerce-Handel sei, dass Massengeschäft zollseitig schnell und mit möglichst geringem Personalaufwand abzuwickeln. Dies erfordere einen hohen Automatisierungsgrad.

„Insgesamt muss jedes Paket während des Imports drei Verfahren durchlaufen – zunächst das Sicherheitsverfahren ICS, dann die Summarische Anmeldung und abschließend die Abfertigung zum freien Verkehr. Letzteres wird künftig mit der IT-Anwendung IMPOST abgebildet“, verdeutlicht Lembke den mehrstufigen Prozess.

Drei automatisierte Zollprozesse

Die Zollsoftware von Dakosy führt jedes einzelne Paket automatisiert durch die drei Zollverfahren. Der Versender wird per Status über etwaige Abweichungen informiert, beispielsweise über eine Beschaumaßnahme. Gezielt kann das angeforderte Paket unter Tausenden von Einheiten identifiziert werden, so dass der Rest der Sendung von der Verzögerung nicht betroffen ist. Als Grundlage für die Zollanwendung werden lediglich die zollrelevanten Rohdaten zu den Sendungen benötigt, die beispielsweise per Schnittstelle oder im Excel-Format an Dakosy übermittelt werden.

Hintergrund

Im Rahmen der Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpakets entfällt seit dem 1. Juli 2021 die Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro, wie sie insbesondere im E-Commerce vorkommen. Die Fertigstellung der deutschen zollseitigen IT-Anwendung IMPOST verzögerte sich jedoch und wurde nicht wie geplant zum 1. Juli 2021 fertig. In der Zwischenzeit arbeitet der Zoll mit manuellen Übergangslösungen. Nun soll die neue IT-Anwendung IMPOST zum 15. Januar 2022 in Betrieb genommen werden.