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Zoll-Voranmeldung im Güterverkehr verschoben

Der Beginn der elektronischen Voranmeldung für die Ein- und Ausfuhr von Waren im grenzüberschreitenden EU-Verkehr per Lkw, Bahn, Flugzeug und Seecontainer wurde vom 1. Juli 2009 auf den 1. Januar 2011 verschoben.
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Redaktion (allg.)
Das bestimmt eine von der EU-Kommission verabschiedete Verordnung. Ihr zufolge können Unternehmen bis zum neuen Stichtag selbst entscheiden, ob sie die Möglichkeit der Voranmeldung nutzen wollen. Sie gehört zu den Sicherheitsbestimmungen des aktualisierten EU-Zollkodexes. Vorgesehen ist eine Voranmeldefrist von einer halben Stunde für Luftfrachtlieferungen, von einer Stunde für den Güterkraftverkehr, von zwei Stunden für den Bahntransport und von 24 Stunden für Hochseecontainer. Die Verschiebung der Anmeldepflicht war nach Angaben der Kommission nötig, weil sich die Einführung des elektronischen Zollverfahrens in einigen Unionsländern verzögerte.
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