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Zusätzliche Ausgaben für Spezialkräfte

Bekommt die örtliche Feuerwehr einen Brand nicht in den Griff und muss deshalb noch private Spezialkräfte für die Löscharbeiten heranziehen, hat sie die zusätzlichen Kosten dafür selbst zu tragen. Das hat aktuell das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az. 1 A 86.08).
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Redaktion (allg.)
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, brach auf einem Recyclinghof in Berlin-Neukölln ein Brand aus, das zu einem Großeinsatz der Berliner Feuerwehr führte. Als die das Flammenmeer mangels fehlender eigener Gerätschaft nicht unter Kontrolle bekam, forderte sie ein Speziallöschfahrzeug der Flughafenfeuerwehr Tegel an. Für diesen Einsatz stellte der Flughafen der Berliner Feuerwehr rund 15.000 Euro in Rechnung. Diesen Betrag wollte die Feuerwehr an den Recyclinghof weiterreichen. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Eine kommunale Feuerwehr darf laut Feuerwehrgesetz die Kosten von Einsätzen nur in bestimmten Fällen vom Bürger einfordern, etwa bei Fehlalarm oder vorsätzlicher beziehungsweise grob fahrlässiger Verursachung des Brandes. Kein Bürger ist laut dem Berliner Urteilsspruch verpflichtet, einen Brand auf Anordnung der Feuerwehr selbst zu löschen. „Daraus folgt aber, dass ihm auch die Kosten von Löscheinsätzen nicht mit der Begründung auferlegt werden könnten, die Feuerwehr sei an seiner Stelle tätig geworden beziehungsweise habe sich bei den Löscharbeiten der Hilfe eines Dritten bedient, der bezahlt werden müsse", erklärt Rechtsanwältin Daniela Grünblatt-Sommerfeld von der Deutschen Anwaltshotline. Bei der Brandbekämpfung, in welcher Form auch immer, handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Feuerwehr. (tbu)
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