Werbung
Werbung

Heckmarkierung für Zugmaschinen

Heckmarkierung für Zugmaschinen
Werbung
Werbung
Telematik
Die Heckmarkierungen nach ECE 70 sind in vielen Nachbarländern Deutschlands schon zwingend vorgeschrieben (z.B. Österreich, Holland, Belgien, Dänemark, Italien, Schweiz, England, Polen ...). In Deutschland sind diese Markierungen zur Zeit noch nicht Vorschrift, jedoch zulässig. Für den grenzüberschreitenden Verkehr vermeiden Sie unnötige Schwierigkeiten. Heckmarkierungen beugen Auffahrunfällen vor und sind somit ein Beitrag für größere Sicherheit im Straßenverkehr. Ausführung: Die Markierungen bestehen aus 0,5 mm starkem Aluminium. Die Vorderseite besteht aus einer Hochleistungsreflexfolie gelb, mit tagesleuchtendem Rot bedruckt. Auf der Rückseite befindet sich eine außenbeständige Selbstklebefolie. Die Lieferung besteht aus einem Satz Halbmarkierung für Zugmaschinen.
Werbung
Werbung