Das Transportrecht für den Praktiker
Recht und Vertragsgestaltung in Transport und Logistik:
Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften, die die Beförderung von Gütern zum Gegenstand haben. Fracht-, Speditions- und Lagerverträge regeln die Pflichten der Vertragsparteien und auch Fragen der Haftung im Schadenfall. Einige Bestimmungen sind zwingend, andere lassen sich ändern – zum Beispiel durch AGB. Wer unliebsame Überraschungen vermeiden will, sollte daher über Grundkenntnisse im Transport- und Güterkraftverkehrsrecht verfügen – auch als Nichtjurist.
Das gilt insbesondere auch für die Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp), die die Transportwelt ganz entscheidend prägen. Für die logistische Praxis ist es ein "Muss", diese Regelungen zu kennen und ihre Anwendung zu verstehen.
Dieses Seminar gibt laut dem Veranstalter einen kompakten, auch für Nicht-Juristen verständlichen Überblick über das nationale Transportrecht sowie das Recht des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs, insbesondere die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Es stellt verständlich auch die öffentlich-rechtlichen Pflichten dar, die Auftraggeber von Transportleistungen betreffen und die aktuell durch das Güterkraftverkehrsgesetz noch erweitert werden.
Inhalte:
- Speditionsvertrag – Frachtvertrag – Logistikvertrag
- Güterkraftverkehrsgesetz und EU-Road-Package
- Spezielle Rechtsfragen beim Transport
- Internationaler Güterverkehr und CMR
- Geltung des Frachtrechts für Spediteure
- Die ADSp 2017
- Gestaltung von Verladerbedingungen
Kontakt:
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Textquelle:
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