Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Unternehmen beteiligt sind, unterwiesen werden. Die zuständige Behörde kann jederzeit die Schulungsnachweise aller an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen einfordern.
Ziel des Seminars ist es laut dem Veranstalter, betroffenen Personen, die „neu in diesem Geschäft sind“, die notwendigen Kenntnisse zur vorschriftsmäßigen Vorbereitung und Durchführung von Gefahrguttransporten gemäß ADR zu vermitteln.
Aus dem Inhalt:
- Grundlagen der Gefahrgutgesetzgebung und aktueller Rechtsstand
- Pflichten der Beteiligten gemäß GGVSEB
- Unternehmerverantwortung und Verantwortung der beteiligten Personen (1.3. ADR / § 9 (2) OwiG)
- Umsetzung der Pflichten
- Transporte gemäß ADR 2019 mit den Themen
- Klassifizierung und Identifizierung
- Abgrenzung zum Gefahrstoffrecht
- Auswahl und Kennzeichnung von Umschließungen, Fahrzeugen und Beförderungseinheiten
- Beförderungspapier und sonstige Begleitpapiere
- Fahrzeugausrüstung und – kontrollen
- Verladung
- Transportdurchführung
- Übergabe/Entladen/Empfang der Gefahrgüter
- Freistellungen
Kontakt:
Andrea Wagner
wagner@ulm.ihk.de
Tel. 0731 176-255-29