Grundkurs Gefahrgut für die verantwortlichen Personen nach 1.3 ADR/RID

Symbolbild Termin

Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Unternehmen beteiligt sind, unterwiesen werden. Die zuständige Behörde kann jederzeit die Schulungsnachweise aller an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen einfordern.

Ziel des Seminars ist es laut dem Veranstalter, betroffenen Personen, die „neu in diesem Geschäft sind“, die notwendigen Kenntnisse zur vorschriftsmäßigen Vorbereitung und Durchführung von Gefahrguttransporten gemäß ADR zu vermitteln.

Aus dem Inhalt:

  • Grundlagen der Gefahrgutgesetzgebung und aktueller Rechtsstand
  • Pflichten der Beteiligten gemäß GGVSEB
  • Unternehmerverantwortung und Verantwortung der beteiligten Personen (1.3. ADR / § 9 (2) OwiG)
  • Umsetzung der Pflichten
  • Transporte gemäß ADR 2019 mit den Themen
  • Klassifizierung und Identifizierung
  • Abgrenzung zum Gefahrstoffrecht
  • Auswahl und Kennzeichnung von Umschließungen, Fahrzeugen und Beförderungseinheiten                                                             
  • Beförderungspapier und sonstige Begleitpapiere    
  • Fahrzeugausrüstung und – kontrollen
  • Verladung
  • Transportdurchführung
  • Übergabe/Entladen/Empfang der Gefahrgüter
  • Freistellungen

Kontakt:
Andrea Wagner
wagner@ulm.ihk.de
Tel. 0731 176-255-29

Termindaten
Kategorie
Seminar
Datum
27.02.2023 - 28.02.2023
Ort
Augsburg
Name Veranstalter
IHK Ulm und Schwaben
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