Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Unternehmen beteiligt sind, unterwiesen werden. Die zuständige Behörde kann jederzeit die Schulungsnachweise aller an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen einfordern.
Ziel des Seminars ist es laut dem Veranstalter, betroffenen Personen, die „neu in diesem Geschäft sind“, die notwendigen Kenntnisse zur vorschriftsmäßigen Vorbereitung und Durchführung von Gefahrguttransporten gemäß ADR zu vermitteln.
Aus dem Inhalt:
- Grundlagen der Gefahrgutgesetzgebung und aktueller Rechtsstand
- Pflichten der Beteiligten gemäß GGVSEB
- Klassifizierung/Identifizierung gefährlicher Güter
- Auswahl der Umschließung
- Kennzeichnung und Bezettelung von Umschließungen
- Begleitpapiere/Dokumentation
- Verladen/Befüllen,
- Fahrzeugausrüstung und -kontrollen
- Transportdurchführung
- Übergabe/Entladen/Empfang der Gefahrgüter
- Abgrenzung zum Gefahrstoffrecht
- Auswahl der Umschließung
- Kennzeichnung und Bezettelung von Umschließungen
- Begleitpapiere/Dokumentation
- Verladen/Befüllen,
- Fahrzeugausrüstung und -kontrollen
- Transportdurchführung
- Übergabe/Entladen/Empfang der Gefahrgüter
- Freistellungen
Referent: Uwe Hildach, Gefahrgutberatung, Fürstenfeldbruck
Zeit: 10. - 11. September 2024, 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg, Edisonallee 39, 89231 Neu-Ulm
Kontakt:
Andrea Wagner
wagner@ulm.ihk.de
Tel. 0731 176-255-29