Ladungssicherung auf Lkw (GEF18)

Symbolbild Termin

Ladungssicherung auf Lkw
Schulung für Verladepersonal und verantwortliche Personen

Alle an der Verladung Beteiligten - wie Fahrer, Fahrzeughalter, Transportunternehmer, Absender und Verlader - sind für die Ladungssicherung verantwortlich. In § 412 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sind Absender und Frachtführer explizit als Verantwortliche genannt; die VDI-Richtlinie 2700 vom April 2001 fordert eine regelmäßige Schulung von Personen, die mit Ladungssicherungsmaßnahmen befasst sind. Im Ernstfall können bei einer Verletzung der Ladungssicherungspflicht alle Verantwortlichen belangt werden.

Das Seminar vermittelt die rechtlichen, physikalischen und fahrzeugtechnischen Grundlagen der Ladungssicherung auch mit gefahrgutrechtlichen Aspekten. Schwerpunkte sind die richtige Ladungsverteilung auf dem Fahrzeug, die Zurrkraftberechnung und das richtige Stauen von Stückgütern.

Das Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg (KVL) hat die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung nach § 9 Abs. 2 BKrFQG an den genannten Standorten.

Kontakt:
Andrea Wagner
wagner@ulm.ihk.de
Tel. 0731 176-255-29
Fax 0731 173-174

Termindaten
Kategorie
Seminar
Datum
24.04.2024
Ort
Augsburg
Name Veranstalter
IHK Ulm