Ladungssicherung auf Lkw
Alle an der Verladung Beteiligten - wie Fahrer, Fahrzeughalter, Transportunternehmer, Absender und Verlader - sind für die Ladungssicherung verantwortlich. In § 412 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sind Absender und Frachtführer explizit als Verantwortliche genannt; die VDI-Richtlinie 2700 vom April 2001 fordert eine regelmäßige Schulung von Personen, die
mit Ladungssicherungsmaßnahmen befasst sind. Im Ernstfall können bei einer Verletzung der Ladungssicherungspflicht alle Verantwortlichen belangt werden.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen, physikalischen und fahrzeugtechnischen Grundlagen der Ladungssicherung auch mit gefahrgutrechtlichen Aspekten. Schwerpunkte sind die richtige Ladungsverteilung auf dem Fahrzeug, die Zurrkraftberechnung und das richtige Stauen von Stückgütern.
Referentin: Sabine Baur
Zeit: Dienstag, 17. September 2024, 9:00 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Fried-Seifert Logistik GmbH, Wachau 1, 89584 Ehingen
Kontakt:
Andrea Wagner
wagner@ulm.ihk.de
Tel. 0731 176-255-29