Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Praxisnahe Tipps zur rechtlichen Umsetzung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz: LkSG) werden auch die Logistiker vor neue Herausforderungen gestellt. Das Gesetz betrifft nicht nur große Unternehmen, die in seinen direkten Anwendungsbereich fallen. Auch all jene, die unmittelbare wie mittelbare Lieferbeziehungen zu Zulieferern ins Ausland pflegen, sind von von der Einführung des Gesetzes betroffen. Sie alle stehen vor der Herausforderung, sich vertraglich bestmöglich abzusichern.
Ergänzend dazu haben sich im März 2024 das Europäische Parlament und der Rat auf die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, kurz: CSDDD) geeinigt. Ziel der CSDDD („CS Triple D“) ist der weltweite Schutz von Umwelt und Menschenrechten. Der Kern der europäischen Richtlinie ist ebenfalls die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette.
Informieren Sie sich in diesem BVL Online-Seminar über die gesetzliche Rechtslage. Lernen Sie, die Chancen und Risiken, die Gesetz und europäische Richtlinie mit sich bringen, optimal zu bewerten, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und Risiken zu minimieren.
Seminarinhalte:
- Gestaltungsmöglichkeiten für den Auftraggeber
- Überblick über die Ziele und Regelungen des Lieferkettengesetzes unmittelbare Anwendbarkeit
- Mittelbare Auswirkungen auf die logistische Beziehung (Mengengarantien, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Haftung)
- Gestaltungsmöglichkeiten für Verträge
Kontakt:
Kirsten Steinfurth
steinfurth@bvl.de
Tel.: +49 (0) 421 94991011
Textquelle: www.bvl-seminare.de/lieferkettensorgfaltspflichengesetz-praxisnahe-tipp…