Transportrecht - Haftung und Versicherung (VER48)
Für Fach- und Führungskräfte aus Industrie, Handel und Logistikunternehmen, die Transportleistungen einkaufen/verkaufen und derartige Verträge abschließen, gelten gesetzliche Bestimmungen für Verträge über Transportleistungen.
Die Besonderheit ist, dass Art und Umfang des Schadenersatzes für Transportschäden für beide Vertragsparteien zwingend geregelt sind und erhebliche Haftungsbeschränkungen enthalten. Wegen dieser Besonderheit sollte auch die Eindeckung von Versicherungsschutz bedacht werden.
Der Veranstalter bietet den Teilnehmern in diesem Seminar einen praxisorientierten Vortrag mit Fallbeispielen und Tipps an, der diese Problematik erläutert und Lösungen aufzeigt.
Kontakt:
Andrea Wagner
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Tel. 0731 176-255-29
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